... und die AGB?
.... und die AGB?
GA und HTA-Vergünstigungen nur gegen Preisgabe Ihrer persönlichen Reisedaten!
Die Webseiten der SBB und des Swiss Pass (www.swisspass.ch) geben bereitwillig Bescheid über die verschiedenen Vorteile des SwissPass und dessen Erwerb. Das obligatorische Einverständnis mit verschiedenen Bestimmungen (AGB, T654 etc.) wird nur ansatzweise angesprochen und es ist, oder wäre, die Aufgabe des Kunden, sich zuerst durch rund 80 Seiten von Bestimmungen, Ausnahmen und Regeln durchzulesen. Die Erfassung und Hortung von persönlichen Standortdaten wird nicht explizit erwähnt. Hier, nur ansatzweise, die wichtigsten den Kunden betreffenden Dokumente:
- Für den SwissPass: "rechtlicher Hinweis Swiss Pass"
- Für die von den SBB angebotenen Dienstleistungen und Angebote, z.B. das GA oder HTA: Allgemeiner Personentarif T654, für das GA spezifisch hier, für das HTA spezifisch hier
Diese fast unzumutbare Vielfalt der vertraglichen Bestimmungen, welchen der Kunde zum Erwerb eines Generalabonnements oder eines Halbtaxabonnements mit dem SwissPass zustimmen muss, ist für den „Normalkunden“ zeitraubend und unverständlich.
Die Tatsache, dass keine Alternative zum SwissPass besteht, und dieser für den Erwerb des GA und des HTA zwingend ist, bedeutet im Klartext:
GA und HTA-Vergünstigungen nur gegen Preisgabe von persönlichen Reise- und Standortdaten!
Für den Kunden ist es also wichtig zu verstehen, dass
- er/sie beim Erwerb von den SBB nicht explizit auf die Erfassung und Hortung der persönlichen Standortdaten, d.h. der sogenannten Momentaufnahmen, hingewiesen wird,
- und dass sie/er der Erfassung und Hortung der persönlichen Standortdaten zustimmen muss um in den Genuss von GA oder HTA-Vergünstigungen zu kommen.