...und der Datenschutz?

Datensicherheit und Datenschutz


Zum Datenschutz schreibt die entsprechende Web- seite des SwissPass:
  •                      "Aufbewahrung und Sicherung Ihrer Daten - 
  •                      Die SBB AG ergreift angemessene Vorsichtsmassnah-
  •                      men und setzt entsprechende Sicherheitstechnologie
  •                      ein, um Ihre Daten zu schützen. Sie bleiben nur so lan-
  •                 ge aufbewahrt, wie es im Hinblick auf den Zweck er-
  •                      erforderlich ist.“
  •                      Allerdings wird noch beigefügt: "..... (für) Missbrauch
    durch Dritte (Einsehen von Daten - English "hacking",
    Kopien usw.) ..... übernehmen wir keine Haftung."


Der Betreiber dieser Webseite ist zuversichtlich, dass diese Zusicherung zutrifft und dass die SBB alles daran setzen, die autorisierten Kundendatenbank-Zugriffsprofile laufend aufzudatieren und zu kontrollieren. Zur Gefahr eines mit unabsehbaren Risiken verbundenen „Hackings“ wäre zu sagen, dass die nahe Vergangenheit gezeigt hat, dass „100 % hackingsicher“ nicht besteht. Die KUBA dürfte seit der Einführung des SwissPass mit den Millionen gesammelter persönlicher Standortdaten und Fotos (siehe auch FRS – Facial Recognition Systems) für potentielle Hackers wesentlich attraktiver geworden sein.

Die Aussage dass eine „Datenbank noch nie gehackt worden sei“ ist unzuverlässig – Hackers dürften wohl alles dafür tun, um von ihrem kriminellen Treiben keine elektronische Spur zu hinterlassen. 

Zur Datenauskunft schreiben die SBB "... Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) hat jede Person das Recht, vom Inhaber einer Datensammlung innert 30 Tagen Einsicht in alle über sie bearbeiteten Daten zu erhalten. Das Auskunftsrecht ist ein höchstpersönliches Recht ... ". Einen Musterbrief für einen Datenauskunftsantrag ist in Vorbereitung. Die Datenauskunft ist normalerweise kostenlos, es bestehen jedoch Ausnahmen zur Kostenlosigkeit die Sie hier (im Abschnitt 1, Art. 2 ) finden. Sollten Kosten (maximal CHF 300) anfallen, müssten Sie davon vorab in Kenntnis gesetzt werden und Sie hätten dann die Möglichkeit, Ihren Antrag innert 10 Tagen zurückzuziehen.